Diese jetzt zur Abstimmung vorliegende Regelung wird vom BDE abgelehnt. Denn sie richtet sich ganz offenkundig gegen die Privatwirtschaft in Deutschland.
Schon ausschreibungsfreie Vergaben von Kommunen an eigene kommunale Unternehmen behindern einen fairen Wettbewerb. Eine darüber hinausgehende ausschreibungsfreie Beauftragung anderer kommunaler Unternehmen – wie sie im aktuellen Gesetzentwurf vorgesehen ist – schließt jedoch Wettbewerb völlig aus und macht die Chancen privater Unternehmen zunichte, heißt es in der jüngsten Pressemitteilung des Verbandes.
Darüber hinaus verstoße die geplante Regelung gegen europäisches Gemeinschaftsrecht, wie der EuGH in den vergangenen Jahren mehrfach in Vergleichsfällen entschieden hat, weil die enge Kontrolle des Auftragnehmers nicht mehr gegeben ist.
Der BDE appelliert daher an die Bundesregierung, die Pläne zur Ausweitung ausschreibungsfreier Vergaben zugunsten von interkommunalen Kooperationen aufzugeben und stattdessen für faire Wettbewerbsbedingungen zwischen kommunalen und privaten Unternehmen zu sorgen.
Der zu dem Gesetzentwurf eingebrachte Antrag des Wirtschaftsausschusses des Bundesrates zielt darauf ab, die interkommunale Zusammenarbeit noch auszuweiten und auch auf europäischer Ebene zu ermöglichen. Das widerspricht den Grundregeln eines freien Marktes und wird daher vom BDE und der privaten Entsorgungsbranche entschieden abgelehnt.
Würde dieser Antrag durchkommen, bestünde laut BDE die Gefahr, dass der Entsorgungsmarkt in Deutschland massiv ausgedünnt werden und in einem kommunalen Stammtisch münden würde. Daran kann niemand Interesse haben – weder die Politik noch die Bürger.
Zum Hintergrund: Die dem Bundesrat jetzt zur Abstimmung vorliegende Regelung basiert auf einem seinerzeit nicht realisierten Referentenentwurf der rot-grünen Bundesregierung aus dem Jahr 2005 basiert.