Wie das „Secretariat of the Basel Convention“ in Genf mitteilte, will sich die Schweizer Delegation dafür einsetzen, die Wirksamkeit und Relevanz des Übereinkommens über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung (Basler Übereinkommen) zu steigern.
Das Übereinkommen soll in erster Linie vermeiden, dass gefährliche Abfälle in Entwicklungsländer exportiert werden. Oft besitzen diese Länder nämlich nicht die notwendige Infrastruktur und das Know-how, um eine umweltgerechte Entsorgung zu gewährleisten.
Das Übereinkommen verlangt unter anderem, dass Abfälle nicht exportiert werden dürfen, ohne dass die Empfangs-, Ursprungs- und Transitländer vorgängig über die zum Export vorgesehene Abfallart informiert wurden, der Nachweis der umweltverträglichen Behandlung vorliegt und alle betroffenen Länder zugestimmt haben.
Als weiteres Ziel strebt die Konvention eine umweltverträgliche Behandlung von gefährlichen Abfällen in allen Ländern an.
Anlässlich der 9. Vertragsstaatenkonferenz des Basler Übereinkommens (COP9) soll von den Ministern eine Erklärung unterzeichnet werden, mit der die Bedeutung des umweltverträglichen Abfallmanagements für den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Lebensgrundlagen einschließlich der Umwelt betont wird.
Die unkontrollierte Entsorgung von Abfällen beispielsweise auf Deponien, die nicht dem Stand der Technik entsprechen, führt oft zu einer starken Belastung oder Verseuchung des Grundwassers und damit zu einer akuten Gefährdung der ansässigen Bevölkerung.
Darüber hinaus soll eine Einigung gefunden werden, damit der bereits 1995 getroffene Beschluss über das Ausfuhrverbot für gefährliche Abfälle aus den OECD-Ländern in Länder, die nicht Mitglied der OECD sind, weltweit in Kraft tritt.
Über 60 Staaten, darunter die Schweiz, haben diese Vereinbarung bereits unterzeichnet und wenden das Exportverbot an. Das Ausfuhrverbot entspricht der schon seit Jahren geltenden Abfallmanagementpolitik der Schweiz, die keine gefährlichen Abfälle in Entwicklungsländer exportiert.
Die COP9 wird ebenfalls die Ergebnisse der auf Initiative der Schweiz eingerichteten öffentlich-privaten Partnerschaft für den umweltverträglichen Umgang mit ausgedienten Mobiltelefonen und deren Recycling zur Kenntnis nehmen.
Außerdem wird die Schweizer Delegation die Entwicklung einer weiteren öffentlich-privaten Partnerschaft zur Entsorgung und richtigen Wiederverwertung ausgedienter Computer unterstützen. Ziel ist es, mit Computer-Herstellern, der Informationstechnologie-Branche und Nichtregierungsorganisationen Richtlinien auszuarbeiten, die von den Staaten angewendet werden können, und Sensibilisierung- sowie Abfallsammelprogramme in Schwellen- und Entwicklungsländern durchzuführen.
Es werden enorme Mengen an Elektronikschrott nach Asien und Afrika exportiert und dort nur rudimentär wiederverwertet, was zu erheblichen Luft-, Boden- und Wasserbelastungen führt.
Während der COP9 sollen die Mitgliedsstaaten auch das Budget für die kommenden zwei Jahre verabschieden und mögliche Synergien mit den Übereinkommen über chemische Stoffe erörtern. Die zur Diskussion vorgelegten Empfehlungen zu diesem Punkt wurden unter der Federführung der Schweiz ausgearbeitet.
Um die Effizienz des Übereinkommens zu steigern und die Kosten zu optimieren, regen die Empfehlungen an, bestimmte Verwaltungsdienste, insbesondere die Rechts- und Finanzdienste des Basler Übereinkommens und zweier weiterer Übereinkommen im Chemikalienbereich (Rotterdam und Stockholm Konvention) zusammenzulegen, die ebenfalls ihren Sitz in Genf haben. Da die Zukunft des Basler Übereinkommens in hohem Masse von den Beschlüssen der 9. Vertragsstaatenkonferenz abhängt, ist diese COP von großer Bedeutung.
Das Basler Übereinkommen liegt der Schweiz besonders am Herzen, da sie sich für die Ausarbeitung internationaler Regeln im Bereich der Abfallausfuhren- und Behandlung sehr eingesetzt hat. Das Sekretariat, das seit einem Jahr von der Schweizerin Katharina Kummer geleitet wird, befindet sich in Genf. http://www.basel.int/