Bis zu 20.000 Euro aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und des Freistaates Sachsen können angehenden Gründern oder bereits Selbstständigen zu günstigen Zinskonditionen zur Verfügung gestellt werden.
Die Konditionen für dieses Darlehen wurden jetzt deutlich vereinfacht: Nur noch 20 Prozent Eigenanteil für Betriebsmittel sind zu erbringen.
Die Laufzeit des Darlehens kann bis zu fünf Jahre betragen, wobei ein Jahr tilgungsfrei ist. Der Eigenanteil von mindestens 20 Prozent kann auch in Form von Sachleistungen erbracht werden.
Für Investitionen ist ein Eigenanteil von 40 Prozent erforderlich. Beantragen können das Mikrodarlehen angehende Gründer sowie Unternehmen, die bereits bis zu drei Jahre am Markt sind.
Der Zugang zum Darlehen ist unkompliziert: Es werden keine banküblichen Sicherheiten gefordert, auch fallen keine Bearbeitungsgebühren an. Das ESF-Mikrodarlehen wurde Anfang 2006 durch das Sächsische Wirtschaftsministerium initiiert.