Grund war eine Mitteilung des Deponiebetreibers, der zufolge dort 15,8 Tonnen Dämmstoffe und 21 Tonnen zerkleinerte gemischte Bauabfälle offenbar entgegen der Deponiegenehmigung abgelagert worden waren. Inzwischen wurden die besagten Abfälle ordnungsgemäß thermisch entsorgt. Zu diesem Sachverhalt wird derzeit die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens wegen des nicht ordnungsgemäßen Umgangs mit Abfällen geprüft.
Hintergrund
Im Rahmen der Fachaufsicht hat das Landesverwaltungsamt im Zuge der Erkenntnisse um die Tongrube Vehlitz eine flächendeckende Überprüfung aller Gruben und Anlagen angeordnet, die durch die unteren Abfallbehörden und das Landesverwaltungsamt (LVwA) derzeit durchgeführt werden. Diese Kontrollen sollen Grundlage für eine anschließende qualifizierte und professionelle Analyse der Abfallentsorgung in Sachsen-Anhalt darstellen, schlüssige Erkenntnisse über die Entsorgungspraxis im Land liefern und der derzeit pauschalen Bewertung konkrete Fakten entgegensetzen.
Neben den rund 72 Kies- und Tongruben, die in der Zuständigkeit des Landesamtes für Geologie und Bergwesen liegen, sind im Land Sachsen-Anhalt weitere 128 Kies- und Sandgruben registriert, die von den unteren Behörden überwacht und kontrolliert werden. Daneben gibt es weitere rund 400 Abfallbehandlungsanlagen, wie beispielsweise Sortieranlagen und Recyclinganlagen, die ebenfalls der Aufsicht der unteren Abfallbehörden unterliegen. Für diese 128 Gruben und rund 400 Anlagen ist das LVwA fachaufsichtlich zuständig. Zudem überwacht das LVwA Deponien und weitere größere Anlagen in Sachsen-Anhalt in unmittelbarer Zuständigkeit.