Die derzeit noch vorherrschende Unsicherheit bezüglich der Anwendung der neuen europäischen Chemikalienverordnung (REACh) auf die Stahlrecyclingprozesse sei unbegründet, heißt es darin.
Unbestritten ist, dass die Verordnung „Abfälle“ generell von der Registrierungspflicht ausnimmt. Sobald Stoffe aus Abfällen zurück gewonnen werden, sind die REACh-Pflichten allerdings zu beachten. Einzelheiten zum Abfallendeverfahren werden derzeit in der Revision der Abfallrahmenrichtlinie geklärt.
Da es beim Stahlrecycling allerdings nicht zu chemischen Veränderungen kommt, werden keine neuen Stoffe hergestellt. So habe sich die Zusammensetzung des Stahls auch seit sehr langer Zeit nicht verändert. Dies lasse sich auch auf Altschrotte übertragen.
Die Stahlindustrie beabsichtigt, bereits bei der Registrierung der im Stahl enthaltenen Stoffe die End-of-Life-Verwendung „Einschmelzen in metallurgischen Prozessen“ zu registrieren. Den Aufbereitern müssen lediglich die entsprechenden Stoffinformationen zur Verfügung stehen.
Die notwendigen Daten wollen WV Stahl und BDSV bereitstellen, sobald die notwendige Registrierung aller Stähle durch die Stahlindustrie erfolgt ist, vermutlich bis 2010.
Unabhängig davon bemühen wir uns weiterhin darum, Sekundärrohstoff generell von den REACh-Pflichten zu befreien, heißt es abschießend in der Pressemitteilung.