Das Verfahren betrifft die Firma RPR Recyclingpark Riestedt GmbH, bestätigt der Landkreis. Die Verfügung beziehe sich auf die Vermischung von Kunststoffabfällen mit mineralischen Abfällen wie Bauschutt oder tonhaltige Mineralien. Die Firma könne jedoch weiterhin Abfälle annehmen und recyceln.
„Eine Schließung der gesamten Recyclinganlage wird mit dem eingeleiteten Verfahren nicht erfolgen“, betont der Landkreis. Die Firma RPR werde nun im Rahmen des Anhörungsverfahrens die Möglichkeit erhalten, zur beabsichtigten teilweisen Stillegung Stellung zu nehmen. RPR war für eine Stellungnahnme bislang nicht zu erreichen.