Ein Schwerpunkt bei der Neufassung sind weitere Verfahrenserleichterungen und Bürokratieabbau.
Mit der vorliegenden Novelle sollen sowohl die Fortschreibung der bundeseinheitlichen Muster-Verordnung in Landesrecht umgesetzt als auch in mehreren Paragrafen Anforderungen an Anlagen beziehungsweise deren Betrieb zurückgenommen werden.
Die Deregulierungen betreffen zum Beispiel den Wegfall des Anlagenkatasters und von Sachverständigenprüfungen bei zertifizierten Unternehmen sowie die Abschaffung der allgemeinen Merkblattpflicht.
Diese Deregulierungen beruhen auf Vollzugserfahrungen in Brandenburg und in anderen Bundesländern. Sie bedeuten keine Reduzierung des Gewässerschutzes, jedoch eine Erhöhung der Verantwortung des Betreibers für die Sicherheit seiner Anlagen.
Die Verordnung soll am Tage nach der Verkündung in Kraft treten.