Das Verwaltungsgericht in Schwerin erlaubte dem Unternehmen mit Beschluss vom 21. Februar 2008 (Az. 7 B 613/07), weiterhin seine „blauen Tonnen“ im Stadtgebiet aufzustellen. Laut Gerichtsbeschluss sei die gewerbliche Altpapiersammlung nach dem Abfallgesetz zulässig, da die öffentliche Abfallentsorgung nicht gefährdet werde.
Zuvor hatte die Stadt dem Unternehmen die Altpapiersammlung verboten.
Bemerkenswerterweise hatte der Stadtrat von Schwerin vor kurzem beschlossen, ein Holsystem für Altpapier einzuführen. Am 19. Februar begannen Mitarbeiter der Schweriner Abfallentsorgungs- und Straßenreinigungsgesellschaft (SAS) damit, die ersten 1.000 dieser 240-Liter-Behälter an die Privathaushalte in Schwerin zu verteilen.
Innerhalb der nächsten drei Wochen sollen Grundstücke im Stadtgebiet mit 10.000 der 240-Liter-Altpapiertonnen und rund 700 großen 1.100-Liter-Containern für Mehrfamilienhäuser versorgt sein.
Laut einem Bericht des Bundesverbandes Sekundärrohstoffe und Ensorgung (bvse) setzt auch das private Entsorgungsunternehmen seine Bemühungen fort, die privaten Haushalte in Schwerin mit seinen Altpapier-Tonnen zu versorgen.