Wie das Landratsamt in Neuburg-Schrobenhausen vor kurzem der „Augsburger Allgemeinen“ mitteilte, soll die Verhandlung bereits am 3. April vor dem Verwaltungsgericht stattfinden. Dann sollen die Klagen der Firmen Peter Fink aus Dachau und Gigler aus Schrobenhausen verhandelt werden.
Nach Aussage des Landratsamtes soll es allerdings zu einer Entscheidung im Eilverfahren der Firma Gigler nicht mehr kommen. Sie habe ihren Eilantrag gegen die Untersagungsverfügung des Landratsamts zurückgenommen.
Beklagter vor dem Verwaltungsgericht ist der Freistaat Bayern, der für das Abfallgesetz zuständig ist. Er wird in diesem Verfahren vom Landratsamt und in Person von Staatsjuristin Anette Lenz vertreten, heißt in dem Bericht.
Der Landkreis ist beigeladen, weil das Aufstellen von Papiertonnen durch Private seine Interessen berührt. Als Bevollmächtigter des Landkreises tritt eine bekannte Berliner Kanzlei auf. Deren Spezialisten haben nach Aussagen des Landratsamtes bereits mehrere Kommunen in dieser Sache vertreten.
Offen ist, ob es gleich am 3. April einem Beschluss der Richter geben wird. Vor der Entscheidung in erster Instanz wollte Huber gegenüber der Zeitung nicht darüber spekulieren, ob im Fall des Falles Rechtsmittel eingelegt werden.
Egal, wie das Urteil ausfällt, könnte das Verwaltungsgericht bereits eine Berufung zulassen, um die schwierige Entscheidung dem Oberverwaltungsgericht (OVG) als nächster Instanz zu überlassen.
Die Debatte darüber, ob eine Untersagung von gewerblichen Altpapiersammlungen durch private Entsorgungsunternehmen rechtens ist, läuft im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen schon seit Monaten. Auch im Nachbarlandkreis Aichach-Friedberg wird darüber diskutiert. Während die Verantwortlichen in Neuburg-Schrobenhausen diese Frage jedoch vom Verwaltungsgericht klären lassen, sieht der Nachbarkreis davon ab, weil ihre Rechtsposition zu schwach sei.
So habe in Niedersachsen das dortige Oberverwaltungsgericht vor kurzem erst einen Landkreis zurückgepfiffen, der blaue Papiertonnen eines privaten Entsorgers verboten hat. Auch der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat jetzt beschlossen, dass die gewerbliche Altpapiersammlung eines privaten Unternehmens in Karlsruhe rechtens ist. Beschwerde gegen diesen Beschluss wurde nicht zugelassen.