Im Hochbau gibt es nunmehr nur noch eine Richtlinie. In Analogie zur Regelung für Asphalt und Beton wurden nunmehr neu die Qualitätsklassen A+, A und B eingeführt, die je nach Anwendungsfall Verwendung finden können. Die neue Richtlinie regelt die Einsatzbereiche von Recycling-Sand, Recycling-Ziegel, Recycling-Hochbau-Ziegel, recyclierten mineralischen Hochbau-Restmassen sowie recyclierten Hochbau-Restmassen.
„Grundlage für ein hochwertiges Recycling ist der sortenreine Abbruch nach ÖNorm B 2251“, sagte Wolfgang Stanek, Vorsitzender des Güteschutzverbandes Recycling-Baustoffe. Verunreinigungen dürfen bis maximal 1 Masseprozent enthalten sein, sodass Holz, Pappe, Dämmstoffe, Glas oder Gipskartonabfälle aussortiert sein müssen.
Die Tiefbau-Richtlinie regelt die Baustoffe Asphalt, Beton, Mischgranulat aus Asphalt und Beton sowie Mischgranulat aus Asphalt, Beton und natürlichem Gestein. Neu ist dabei der Recycling-Baustoff RG, dessen Anteil an Naturmaterial unter 50 Prozent liegen darf.