BDE-Hauptgeschäftsführer Stephan Harmening sagte, dass diese Praxis zu Intransparenz und letztlich höheren Kosten für die Bürger führe. Bei freihändigen Auftragsvergaben werde erfahrungsgemäß nur selten darauf geachtet, dass die vom Bürger zu zahlenden Gebühren möglichst niedrig ausfallen.
Der BDE-Hauptgeschäftsführer appellierte an die EU-Kommission, sich dafür einzusetzen, dass bei haushaltsnahen Dienstleistungen in Deutschland künftig „Wettbewerb unter gleichen Bedingungen“ stattfinden könne. „Es ist ein unhaltbarer Zustand, dass kommunale Unternehmen in den Bereichen Abfallentsorgung und Wasserwirtschaft keine Mehrwertsteuer zahlen müssen, während die privaten Unternehmen voll mehrwertsteuerpflichtig sind. Wir erwarten von der EU-Kommission zeitnah eine Entscheidung, die dieser offenkundigen Wettbewerbsverzerrung einen Riegel vorschiebt“, sagte Harmening.