Die Duales System Deutschland GmbH (DSD) gestattet der Rewe die Nutzung ihres Markenzeichens gegen Zahlung eines Lizenzentgeltes, ohne dass die Rewe die Rücknahme-und Verwertungsleistungen innerhalb des Dualen Systems in Anspruch nehmen muss.
Wie DSD der „LZ/NET“ mitteilte, sei diese Vereinbarung zwischen den beiden Unternehmen auf 15 Monate begrenzt. Explizit ausgeschlossen haben die Parteien eine Übertragung der Nutzungsrechte auf Dritte, die nicht Hersteller von Rewe-Eigenmarken sind.
Das Europäische Gericht erster Instanz (EuG) in Luxemburg hatte im Mai klargestellt, dass DSD für die bloße Nutzung der Marke ein angemessenes Lizenzentgelt erheben kann. Davon hat DSD nun Gebrauch gemacht. Zugleich hat DSD gegen das EuG-Urteil laut LZ/NET beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) Rechtsmittel eingelegt, weil die Marke dem Verbraucher zurzeit nicht mehr eindeutig signalisiere, dass die mit dem Grünen Punkt gekennzeichnete Verpackung am Verwertungssystem von DSD teilnimmt.