Der BDSV hatte vor allen Dingen die geforderte Offenlegung von Handelsketten moniert, die den notwendigen Vertrauensschutz für Geschäftsbeziehungen aushebele. Ferner sind in dem Schreiben an die EU-Kommission Probleme mit dem so genannten „grünen“ Vertrag und beim Handel mit Nicht-OECD-Staaten angesprochen worden.
Die BDSV zitiert aus einem Antwortschreiben der Generaldirektion Umwelt der EU-Kommission vom 14. September im Auftrag der Kommissare Mandelson und Dimas, in dem es zur Offenlegung der Handelsketten heißt: „Es ist wichtig, dass Verbringungen, die von Händlern und Maklern durchgeführt werden, nicht erschwert werden, solange sie die EU-Umweltgesetzgebung beachten. Ich verstehe Ihre Sorgen völlig was die Tatsache betrifft, dass diese das Geschäftsgeheimnis gegenüber ihren Kunden wahren müssen. Daher haben die Dienststellen der Kommission und die Vertreter der Mitgliedstaaten dieses Thema im Juni/Juli 2007 diskutiert. Verordnung 1013/2006 sieht bereits gemäß Art. 18 (4) vor, dass Gemeinschafts- und nationale Vorschriften zur Vertraulichkeit Vorrang vor den oben erwähnten Informationsvorschriften haben.“ Deshalb plane man, dass in Kürze weitere Klarstellungen hierzu in Form von weiteren Leitlinien zu veröffentlichen.
Zum Abschluss eines Vertrages bei der Verbringung grün gelisteter Abfälle zwischen Erzeuger und Entsorger zitiert die BDSV die EU-Kommission folgendermaßen: „Obwohl es eine klare ökologische Rechtfertigung für diese Vorschrift gibt, werden die Dienststellen der Kommission die praktische Umsetzung streng verfolgen, um sicherzustellen, dass es zu keinen unverhältnismäßigen Auswirkungen kommt.“
Derzeit gibt es laut BDSV eine Reihe von Rechtsunsicherheiten, weil die Transporte in Nicht-OECD-Staaten nicht wie bisher möglich sind. Dies hänge mit einer neuen Verordnung zusammen, die auf Antworten der Nicht-OECD-Staaten basiere, die aber teilweise unvollständig und falsch in die Verordnung übernommen worden seien. Deshalb plane die EU-Kommission bereits in Kürze eine Revision.