„Die EU-Verpackungsverordnung hat das Potenzial, durch entsprechende Förderung einen wichtigen Beitrag für eine funktionierende Kreislaufwirtschaft zu leisten. Es ist daher zu wünschen, dieses Gesetzgebungsverfahren noch in der laufenden EU-Legislaturperiode abzuschließen. Voraussetzung dafür ist, dass der Trilog zwischen Rat und Parlament zügig zum Ende kommt“, so BDE-Präsident Peter Kurth am Montag in Berlin.
Der Verbandspräsident betonte die zentralen Forderungen der Entsorgungs- und Kreislaufwirtschaft mit Blick auf die künftige Verordnung:
- Ausrichtung des „Design for Recycling“ am mechanischen Recycling
- Verbindliche und ambitionierte Mindestrezyklateinsatzquoten
- Spezifische Recyclingquoten für das mechanische Recycling und flankierende für das chemische Recycling in der EU
- Überwachung der Massenbilanzierung im chemischen Recycling durch eine unabhängige Instanz, die ebenso nur für Kunststoffströme ins chemische Recycling lenkt, die für das mechanische Recycling nicht infrage kommen
Peter Kurth: „Der BDE erwartet von allen Beteiligten Kompromissbereitschaft auf Basis des Kommissionsvorschlags. Da die derzeitigen Positionierungen von Rat und Parlament sich in zentralen Punkten entsprechen, ist die Hoffnung begründet, dass wir einen erfolgreichen Abschluss der Verhandlungen in dieser Legislaturperiode erreichen werden. Dies wäre ein Höhepunkt in der Kreislaufwirtschaftsagenda dieses Parlaments und dieser Kommission.“