Für den neuen Kalkulationszeitraum 2024 und 2025 ist vorbehaltlich der Beratung und Empfehlung im Ausschuss für Abfallwirtschaft (AfA) und der Zustimmung der Regionsversammlung eine Senkung der Abfallgebühren um rund 6,5 Millionen Euro jährlich auf rund 172,7 Millionen Euro geplant.
Zum 1. Januar 2024 ist somit eine Senkung der Abfallgebühren um durchschnittlich 3,3 Prozent für den Kalkulationszeitraum bis Ende 2025 vorgesehen. Die in der Gebührenkalkulation angesetzten Kosten und Erlöse leiten sich vorbehaltlich gebührenrechtlich erforderlicher Anpassungen (z. B. Berücksichtigung gebührenrechtlich relevanter Aufwendungen und kalkulatorischer Kosten) aus den Wirtschaftsplänen 2024 und 2025 ab.
In der Kalkulation 2020 bis 2022 sind Überdeckungen von insgesamt rund 51 Millionen Euro angefallen, die an die Gebührenzahler zurückfließen. Diese Überdeckungen können jedoch erst für die Kalkulation 2024 und 2025 berücksichtigt werden. Durch die einjährige Kalkulation für 2023 wurde die Rückführung schnellstmöglich eingeleitet. Überschüsse dürfen aufgrund der Änderung des Kommunalabgabengesetzes erst nach Ende der Kalkulationsperiode festgestellt und damit erst in der übernächsten Kalkulationsperiode berücksichtigt werden.
Die Gebührenkalkulation basiert auf einem modifizierten Volumenmaßstab, bei dem für verschiedene Behältergrößen statistische Durchschnittsgewichte verwendet werden, um die Gebühren festzulegen. Es wird eine Grundgebühr und eine Volumengebühr für Rest- und Bioabfälle erhoben. Zusätzliche Gebühren für Sonderleistungen und Deponien werden ebenfalls berücksichtigt. Dies hat Auswirkungen auf die Abfallgebühr der einzelnen Tonnengrößen.
Beim reinen Volumenmaßstab wird nur das Verhältnis der Behältergrößen zugrunde gelegt. Das führt zu einer halb so hohen Gebühr für einen 60-Liter-Behälter im Vergleich zu einem 120-Liter-Behälter.
Bei einem modifizierten Volumenmaßstab wird für jede Behältergröße ein statistisches Durchschnittsgewicht verwendet. Die Durchschnittsgewichte sind bei kleineren Behältern höher, da beim Verstauen des Restmülls der Platz in der Tonne in der Regel besser ausnutzt wird. Somit fällt die Abfallgebühr mit zunehmender Größe der Behälter pro Liter Volumen günstiger aus. Ein 60 Liter Behälter kostet bei 14-täglicher Leerung 11,77 Euro pro Monat. Ein 120 Liter Behälter kostet bei 14-täglicher Leerung hingegen 19,18 Euro pro Monat.