DIN-Standard für Bauprodukte zur Wiederverwendung

Die neue DIN SPEC 91484 soll eine einheitliche Methode bieten, um das volle Potenzial von Bauprodukten für hochwertige Anschlussnutzungen zu erfassen.
HBCD
Markus Vogelbacher, Pixelio.de

Das Verfahren zeichnt sich durch seine einfache Zugänglichkeit für alle Beteiligten aus, sei universell und unkompliziert anwendbar und könne somit den direkten Weg auf die Baustelle finden und dort nahtlos integriert werden.

Bau- und Abbruchabfälle machten laut Statistischem Bundesamt im Jahr 2020 mehr als 55 Prozent des bundesweiten Abfall-Aufkommens aus. Das Umweltbundesamt schätzt das gesamte verbaute Material im deutschen Gebäudebestand auf 15 Milliarden Tonnen. Diese Zahlen machen deutlich: In der Baubranche kann Kreislaufwirtschaft viel dazu beitragen, Ressourcen zu schonen und CO₂-Emissionen zu senken. Die DIN SPEC 91484 wurde entwickelt, um diese Lücke zu schließen und einheitliche standardisierte Prozesse in der Branche zu etablieren. Dominik Campanella, Initiator der DIN SPEC und Co-Geschäftsführer des Start-ups Concular, erklärt: „Mit dem im Standard beschriebenen Verfahren wird der Gebäudebestand systematisch erfasst und dokumentiert. Das gibt nicht nur der Wirtschaft einen klaren Handlungsrahmen, sondern ermutigt auch die Gesetzgeber, künftige Rück- und Umbauarbeiten an dieses Dokument zu knüpfen.“ Das Unternehmen setzt sich für kreislaufgerechte Immobilien ein.

Die DIN SPEC 91484 dient als Leitfaden für die Erstellung sogenannter Pre-Demolition-Audits. Das Verfahren gliedert sich in zwei Stufen: eine Vor- und eine Detailprüfung.
Das Dokument definiert, welche Informationen über die Bauprodukte erfasst werden müssen, um ihr individuelles Potenzial für die Anschlussnutzung zu prüfen und zu bewerten: etwa Daten zum Standort des Bauwerks, zum Baujahr, zur Gebäudeklasse und Nutzungsart. Anhand dieser Basisinformationen können erste Entscheidungen getroffen werden, ob sich Bauprodukte für eine Wiederverwendung eignen oder nicht. Danach folgt die Detailprüfung, für die Fachgutachten erstellt werden. Außerdem legt das Dokument fest, welche Akteur*innen dieses Verfahren durchführen. Dazu gehören Architekt*innen, Statiker*innen, Schadstoffgutachter*innen, Abbruchunternehmer*innen, Bauprüfämter, der Denkmalschutz und andere.

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