Beim Kauf einer pfandpflichtigen Batterie wird in Zukunft automatisch ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro netto erhoben, wenn beim Kauf nicht gleichzeitig eine Altbatterie abgegeben wird. Haben Kunden eine Batterie über den Ersatzteilverkauf oder das Zeppelin Online-Kundenportal erworben, und es erfolgt keine Rückgabe der Altbatterie, wird dafür ebenfalls ein Pfand fällig. Das Pfand wird erstattet, sobald eine nach Einführung des Pfandsystems verkaufte Batterie in einer Zeppelin-Niederlassung zurückgegeben wird.
Zeppelin ist verpflichtet, alte Batterien unentgeltlich entgegenzunehmen und fachgerecht zu entsorgen. Batterien gelten als Gefahrgut und müssen entweder persönlich abgegeben oder per Spedition befördert werden. Da viele Kunden nicht in der Nähe einer Niederlassung ihr Büro haben, wurde eine Lösung mit regionalen Entsorgern entwickelt. Erfolgt die Rückgabe der Batterie in einem örtlichen Wertstoffhof oder Giftmobil, werden dort Pfandmarken ausgehändigt, die man dann in der Niederlassung einlösen kann. Die Niederlassung stellt dafür eine entsprechende Gutschrift aus, die mit dem Kunden verrechnet wird.