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AGVU: Kostenbelastung bei Litter-Reinigung ohne Maß

Verschmutzte Parks und Straßen sind ein Ärgernis, doch wird die alleinige Überwälzung der Reinigungskosten auf die Hersteller vieler Kunststoffverpackungen daran zunächst nichts ändern.
Bild: Rike_pixelio.de
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Aktuell wird eine 2019 verabschiedete EU-Vorschrift in deutsches Recht umgesetzt: Das Bundesumweltministerium plant einen „Einwegkunststofffonds“, in den die Hersteller der betroffener Produkte wie Folienverpackungen und Getränkebecher einzahlen, und aus dem die mit der Reinigung beauftragten kommunalen Unternehmen Auszahlungen erhalten.

Die AGVU sieht deutlichen Nachbesserungsbedarf bei dem nun im Bundestag diskutierten Gesetzesentwurf: „Die geplanten Regeln bedeuten eine Zusatzbelastung für die betroffenen Hersteller von jährlich insgesamt 434 Mio. €. Sie übertreffen die jeweils schon gezahlten Verpackungs-Lizenzgebühren teilweise um das Doppelte und sind zusätzlich zu entrichten. Damit hat die Kostenüberwälzung an die Wirtschaft jedes Maß verloren und muss unweigerlich an die Privathaushalte weitergegeben werden“, erklärt der AGVU-Vorsitzende Dr. Carl Dominik Klepper. Die Berechnungen, die zu den hohen Zahlen führen, beruhen z. T. auf Schätzungen und kleinen Stichproben. „Die Reinigung des öffentlichen Raumes kann nur durch einen Ansatz mit mehr Augenmaß sozialverträglich sein. Dazu gehört auch eine Verpflichtung der Kommunen, die zusätzlichen Mittel in die öffentliche Müllsammlung zu investieren und die Müllgebühren zu senken.“ betont Carl Dominik Klepper.

Der Fonds soll durch das Umweltbundesamt betrieben werden, statt, wie vielfach gefordert, durch die privatrechtlich organisierte Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR). Die AGVU sieht darin eine verpasste Chance: „Schließlich prüft die ZSVR bereits die reguläre Sammlung und Entsorgung von Verpackungen. Den Einwegkunststofffonds hier anzusiedeln wäre kosteneffizient und könnte Bürokratie minimieren – beim Umweltbundesamt ist hingegen ein kostspieliger Aufbau von Expertise nötig.“

Quelle: AGVU

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