ITAD: Stellungnahme zum Nationalen Emissionshandel

Die ITAD bemängelt, dass mit dem Brennstoffemissionshandels-Gesetz und mit der Durchführungs- Verordnungsentwurf neue Abgaben statt Entlastung auf die Bürger zukommen.
MVA
Gabi Schoenemann, pixelio.de

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat am 7. Oktober 2022 die Verbändeanhörung zum Entwurf der Verordnung über die Emissionsberichterstattung (EBeV2030) nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) eingeleitet. Mit dem BEHG sollen bereits ab Januar 2023 Abfälle verteuert werden.

Das BEHG erhebt bereits seit 2021 einen Preis für CO2-Emissionen, die z.B. beim Heizen oder Autofahren entstehen. Nun soll auch noch der Abfallsektor folgen. Bereits im Vorfeld hatte ITAD mehrfach die Ausweitung des nationalen Emissionshandels massiv kritisiert, der ohne Nutzen für die Umwelt und den Klimaschutz ist und ausschließlich eine weitere Einnahmequelle darstellt – ohne eine sinnvolle Lenkungswirkung zu entfalten.

So besteht die Gefahr von internationalen Wettbewerbsnachteilen für die deutsche Wirtschaft u.a. durch steigende Entsorgungskosten. Darüber hinaus besteht die Gefahr, dass gerade in Betrieb genommene Anlagen massiv benachteiligt werden. Importe von Wertstoffen, die einer Nachbehandlung bedürfen, verteuern sich durch höhere Reststoffkosten. Zusätzlich gefährden die geplanten Maßnahmen die Nutzung der klimafreundlichen und „heimischen“ Energieressource Abfall.
Die Ausweitung des nationalen Brennstoffemissionshandels auf Abfälle aus Gründen des Klimaschutzes ist damit vollständig ungeeignet und stiftet mehr Schaden als Nutzen.

„Trotz aller Bedenken aus Expertenkreisen sowie der offensichtlichen negativen Auswirkungen hält die Bundesregierung an einer Ausweitung des nationalen Emissionshandels fest und strickt nunmehr einen Verordnungsentwurf, der letztendlich die Untauglichkeit der Anwendung des BEHG auf die thermische Abfallbehandlung aufzeigt“, sagt ITAD-Geschäftsführer Carsten Spohn und ergänzt: „Wir appellieren nochmals an die zuständigen Behörden und die Bundestagsabgeordneten, das BEHG nicht vorschnell auf die Thermische Abfallbehandlung auszudehnen und einen nationalen Alleingang zu verhindern. Dringend geboten ist jedoch zumindest eine Verschiebung der Einbeziehung von Abfällen um mindestens zwei Jahre, um zuerst praxisrelevante Auswirkungen umfassend abzuschätzen sowie die Entwicklungen im europäischen Emissionshandel zu berücksichtigen. Hierbei muss dann auch die finanzielle Belastung der Bürger und Unternehmen im Fokus stehen.“

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