Brüssel hat die Umsetzung der vom Deutschen Bundestag beschlossenen Regelung im EEG 2021 wegen beihilferechtlicher Bedenken abgelehnt.
Der BAV e.V. hat mit sehr großem Bedauern und Unverständnis die Entscheidung der EU-Kommission zur Kenntnis genommen. Angesichts eines stark volatilen Altholzmarktes war sie aus unserer Sicht eine wesentliche Rückversicherung für einen geordneten Übergang der Bestandsanlagen in eine förderungsfreie Zukunft. Es ist daher unverständlich, warum dem so wichtigen Instrument die dringend notwendige beihilferechtliche Genehmigung durch die EU-Kommission versagt wurde. Eine Begründung hat Brüssel bisher leider nicht geliefert. Diese Entscheidung führt nun zu neuer Unsicherheit im Markt, der derzeit ohnehin unter erheblichem Druck steht.