Für die Zeit nach 2030 wird es nun weitere konkrete Vorgaben geben, allerdings wird Deutschland infolge des neuen EU-Klimaziels schon in den 20er Jahren seine bisher geplanten Klimaschutz-Anstrengungen erhöhen. Bundesumweltministerin Svenja Schulze begrüßt das Urteil als Bestätigung des Klimaschutzgesetzes und als Stärkung für den Klimaschutz.
Bundesumweltministerin Svenja Schulze: „Diese Entscheidung ist eine deutliche Stärkung für den Klimaschutz. Das gibt uns Rückenwind für die schwierigen Aufgaben, die vor uns stehen. Das Bundesverfassungsgericht bestätigt damit auch den Mechanismus, den wir mit dem Klimaschutzgesetz eingeführt haben, und der jährlich sinkende Klimaziele für alle Sektoren vorsieht. Ich hätte gerne ein weiteres Zwischenziel für die 30er Jahre in das Gesetz aufgenommen, doch dafür gab es damals keine Mehrheit. Insofern ist es gut, dass das Bundesverfassungsgericht nun ein solches Wegducken vor der Zukunft ausschließt. Das Verfassungsgericht gibt dem Gesetzgeber einen klaren Auftrag, auch über das Jahr 2030 hinaus klare gesetzliche Vorgaben für den Weg zur Klimaneutralität zu schaffen. Damit wir keine Zeit verlieren, werde ich noch im Sommer Eckpunkte für ein in diesem Sinne weiterentwickeltes Klimaschutzgesetz vorlegen, das langfristige Planungssicherheit schafft.
Die Bundesregierung hat in den vergangenen Jahren viel getan, um beim Klimaschutz besser zu werden. Unter deutscher Ratspräsidentschaft ist es 2020 gelungen, ein deutlich höheres EU-Klimaziel zu vereinbaren und an die Vereinten Nationen zu melden. Dieses neue EU-Klimaziel wird auch zu deutlich mehr Klimaschutz in Deutschland bereits in den 20er Jahren führen. So wird ein schärferer Emissionshandel die Energiewende weg von den fossilen Energieträgern hin zu Erneuerbaren in den nächsten Jahren stark beschleunigen. Damit werden wir der Aufforderung des Bundesverfassungsgerichts, die Klimaschutzmaßnahmen nicht zu stark in die Zukunft zu verlagern, gerecht werden können.“