Die bisherige Pfandpflicht umfasst Getränkeflaschen, die für das Recycling weitgehend geeignet sind. Hierbei erweist sich das PET-Recycling als Schrittmacher für die werkstoffliche Kunststoffverwertung.
Bei einer Ausweitung der Pfandpflicht werden allerdings die bestehenden guten Stoffströme mit ungeeigneten Kunststoffflaschen vermischt. In diesem Zusammenhang verweist der bvse-Fachverband Kunststoffrecycling darauf, dass beispielsweise bei Fruchtsäften verstärkt Additive als Sauerstoffbarriere eingesetzt werden, die sich beim erneuten Einsatz als Recyclat verfärben. Dadurch werden aus ursprünglich transparenten PET-Flaschen gelblich verfärbte Flaschen, die in den Märkten nicht mehr absetzbar sind.
Um das bestehende PET-Recycling ökologisch sinnvoll zu erweitern, soll daher eine kompetente zentrale Stelle, das sind die ZSVR – Zentrale Stiftung Verpackungsregister oder auch die DPG – Deutsche Pfandgesellschaft, die Pfandflaschen auf ihre Recyclingfähigkeit prüfen. Hier soll eruiert werden, ob die pfandpflichtigen Getränkeflaschen auch den Anforderungen für das Recycling genügen. bvse-Vizepräsident Herbert Snell betont: „Nur durch eine genau Prüfung und Einordnung der Recyclingfähigkeit kann die bestehende hohe Qualität des PET-Recycling gewährleistet werden. Ansonsten droht, dass ein bestehender hochwertiger Stoffstrom durch die Pfandausweitung verschlechtert wird.“