Eine Voraussetzung dafür sei die Getrennthaltung von Abfällen am Anfallort, wie sie bereits in den einschlägigen Gesetzen verankert ist. Dies allein reiche jedoch nicht aus. Vielmehr müsse die Verwendung der gewonnenen Rezyklate gefördert werden. „Die DGAW sieht es für den Einsatz von Rezyklaten nicht nur als förderlich, sondern gerade als erforderlich an, dass zeitnah verbindliche Kriterien entwickelt werden, die das Ende der Abfalleigenschaft für Rezyklate konkret beschreiben. Damit wird eine Diskriminierung von qualifiziert aufbereiteten Rezyklaten gegenüber in ihren Eigenschaften vergleichbaren Primärrohstoffen vermieden“ heißt es in der Stellungnahme. Zudem würde die Verabschiedung der Baustoffverordnung einen verbindlichen Rahmen für das Ende der Abfalleigenschaften von RC-Baustoffen schaffen.
Auch beim Kunststoffen seien zusätzliche Kriterien für das Abfallende notwendig. Zudem sollte nicht ausschließlich auf mechanische Aufbereitungsverfahren gesetzt werden, sondern auch chemisches Recycling zum Einsatz kommen. „Ein erfolgreiches Ressourceneffizienzprogramm muss aus Sicht der DGAW außerdem festlegen, dass geeignete Recyclingrohstoffe Vorrang vor vergleichbaren Primärrohstoffen haben“, heißt es weiter. Zudem müssten nach Ansicht auch Substitionsquoten festgelegt werden, um die Verwendung von Rezyklaten zu erhöhen.