Am 8. November 2019 leitete er der Bundesregierung eine entsprechende Entschließung zu. Darin fordert er die Bundesregierung auf, die europäische Einweg-Plastik-Richtlinie schnellstmöglich umzusetzen, ein Verbot für das Inverkehrbringen von Einwegtragetaschen aus Kunststoff vorzusehen und zudem die Ausweitung auf weitere Einwegerzeugnisse zu prüfen.
Müllberge und Mikroplastik
Zur Begründung verweist der Bundesrat darauf, dass trotz freiwilliger Abgabeentgelte im Handel die Zahlen nach wie vor hoch seien: über 2 Milliarden Plastiktüten wurden 2018 in Deutschland verbraucht – pro Kopf 24 Stück. Die meisten Tüten würden nicht fachgerecht recycelt, sondern landeten in der Verbrennungsanlage oder in der Natur, wo sie langsam zu schädlichem Mikroplastik zerfallen. Inzwischen gebe es aber eine Reihe von Alternativen für Kunststofftüten, so dass der Handel umsteigen könnte.
Händler in die Pflicht nehmen
Der Bundesrat möchte zudem die Produktverantwortung für Coffee-to-go-Becher und Imbissschalen beim Außer-Haus-Verzehr ausweiten: Da diese häufig nicht fachgerecht in der Gelben Tonne, sondern einfach im nächstgelegenen Abfalleimer landen, sollten Unternehmen für die Entsorgung im öffentlichen Raum ein angemessenes Entgelt an die Kommunen zahlen.
Verzicht auf Plastik bei Postwurfsendungen
Unnötig sei auch die Verwendung von Plastikhüllen für Postwurfsendungen, über die sich viele Bürgerinnen und Bürger ärgern – sie landen meist direkt in der Altpapiertonne. Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung, mit den Interessenvertretungen der Post- und Logistikunternehmen eine freiwillige Vereinbarung abzuschließen, um auf Plastik-Versandtaschen zu verzichten.
Mehrwegquote bei Getränken erhöhen
Der Bundesrat kritisiert außerdem, dass der Anteil an Mehrwegflaschen kontinuierlich sinkt – derzeit liegt er nur bei 42 statt der eigentlich im Verpackungsgesetz vorgesehenen 70 Prozent. Die Bundesregierung solle daher weitere Maßnahmen prüfen, um diesem Trend entgegenzuwirken.
Erster Schritt der Bundesregierung
Die Bundesregierung hat am 6. November 2019 einen Gesetzentwurf zum Verbot von leichten Plastiktüten auf den Weg gebracht. Hiermit wird sich der Bundesrat in einigen Wochen befassen. Er kann dazu Stellung nehmen, bevor der Bundestag entscheidet. Die Entschließung des Bundesrates wiederum liegt jetzt bei der Bundesregierung.