Bei einem Treffen des VBS-Vorstands mit der Landtagsfraktion in München sagte VBS-Präsident Otto Heinz: „Abfälle getrennt zu erfassen ist die Voraussetzung für hochwertiges Recycling. Gerade Bioabfälle lassen sich besonders gut verwerten.“ Doch ausgerechnet hierbei würden sich einige Kommunen und Landkreise in Bayern immer noch querstellen. Die seit Januar 2015 bestehende Verpflichtung, Bioabfälle getrennt zu erfassen, werde oft nicht konsequent umgesetzt bzw. gezielt umgangen.
„Wenn beispielsweise verlangt wird, dass die Bürger ihren Bioabfall zu zentralen Sammelpunkten bringen, dann ist das nichts anderes als der Versuch, die geltende Gesetzeslage zu umgehen. Kein Mensch fährt seinen Biomüll zum Wertstoffhof! Daher landet er viel zu häufig in den kommunalen Verbrennungsanlagen. Wir appellieren deshalb an die Verantwortlichen, das Kreislaufwirtschaftsgesetz im Sinne des Klima- und Ressourcenschutzes endlich ernst zu nehmen und jedem Bürger in Bayern direkten Zugang zu einer Biotonne zu ermöglichen“, so der VBS-Präsident.
Auch die Vorsitzende des Umweltausschusses im Bayerischen Landtag, Frau Rosi Steinberger MdL, ermahnt die Staatsregierung, die flächendeckende Einführung der Biotonne durchzusetzen, wie es die Landtags-Grünen bereits im Jahr 2014 in einem Antrag (Drs. 17/508) gefordert hatten: „Eine gut gefüllte Biotonne liefert ca. 36 Kilowatt-stunden Energie und leistet damit einen wertvollen Beitrag zum Klimaschutz. Nutzen können wir den Bioabfall aber nur, wenn er nicht länger in der Verbrennung landet“, er-klärt Steinberger. Sie wies ferner darauf hin, dass in Schleswig-Holstein und Hessen jeweils über 90 kg je Einwohner und Jahr über die Biotonne erfasst werden, während dieser Wert in Bayern nur bei 56 kg liegt. Ein wesentlicher Grund hierfür sei die nahezu flächendeckende Einführung der Biotonne in diesen beiden Bundesländern.
Im Rahmen des gemeinsamen Treffens wurde auch über das seit Januar 2019 geltende neue Verpackungsgesetz diskutiert. Damit die im Gesetz festgelegten deutlich höheren Recyclingquoten tatsächlich erreicht werden können, sollten aus Sicht des VBS die Packmittelhersteller sich künftig auf folgende Polymertypen für alle Kunststoffverpa-ckungen konzentrieren: Polyethylen (PE-LD und PE-HD), Polypropylen (PP) und Po-lyethylenterephthalat (PET). Schalen (tiefgezogene Verpackungen) aus PET sollten zukünftig transparent sein und dürfen nicht aus mehreren Schichten verschiedener Kunststoffe bestehen. Die Packmittelhersteller sollten außerdem nicht kompatible, aber fest miteinander verklebte Komponenten wie PVC, PET, Papier, PA, PVDC und EVOH sowie Aluminiumbedampfungen in Mehrschichtverpackungen, Etiketten und Sleeves durch intelligente recyclingfähige Alternativen ersetzen. Das verwertbare Hauptmaterial sollte deutlich über 90 Prozent des Gesamtgewichts der Verpackung beitragen. Auf den rein kostengetriebenen Einsatz von Füllstoffen, die die Dichte des Packmaterials nach oben verändern, sollte zukünftig verzichtet werden.