Das seien jährlich durchschnittlich 2,5 Mrd. Euro mehr als im laufenden Prognosezeitraum 2014-2017, die für Investitionen in die Straßeninfrastruktur zur Verfügung stehen werden. Diese Erhöhung resultiere im Wesentlichen aus der Ausweitung der Maut auf das gesamte fast 40.000 km umfassende Bundesfernstraßennetz ab dem 01.07.2018.
Der bvse weist daraufhin, dass die Mauteinnahmen sich bisher auf ca. 4,5 Milliarden Euro belaufen. Nach der Prognose stiegen die Mauteinahmen also um rund 40 Prozent. Die Zeche zahle die Wirtschaft. „Diese zusätzlichen Belastungen treffen auch die Unternehmen der Entsorgungswirtschaft. Insofern müssen alle Kalkulationen deutlich nachjustiert werden“, erläuterte Eric Rehbock, Hauptgeschäftsführer des bvse. Er begrüßte, dass es nicht, wie befürchtet, zu unterschiedlichen Mautsätzen für Autobahnen und Bundesstraßen kommen wird. Dies hätte gerade die regional tätigen Unternehmen stark benachteiligt.
Bundesminister Andreas Scheuer kündigte außerdem an, dass Mehreinnahmen direkt in den Ausbau des Straßennetzes fließen werden. „Wir werden die Mauteinnahmen von durchschnittlich 7,2 Milliarden Euro pro Jahr auf alle Regionen Deutschlands verteilen. Das ist viel besser als erwartet und sehr erfreulich, weil es uns allen zugutekommt“, erklärte Scheuer.
Nach EU-Recht müssen sich die „gewogenen durchschnittlichen Gebühren“ an den Baukosten und den Kosten für Betrieb, Instandhaltung und Ausbau des betreffenden Verkehrswegenetzes orientieren. Durch sogenannte Wegekostengutachten werden diese Kosten in regelmäßigen Abständen ermittelt. Das neue Wegekostengutachten 2018-2022 führt die Methodik des zurückliegenden Wegekostengutachtens für die Jahre 2014-2017 fort. Neben der Berechnung der Infrastrukturkosten werden die externen Kosten aus Luftverschmutzung und Lärmbelastung ermittelt und ein einheitlicher kalkulatorischer Zinssatz festgelegt.
Auf der Grundlage der neuen Wegekostenrechnung sollen schnellstmöglich das Bundesfernstraßenmautgesetz angepasst und die neuen Mautsätze festgesetzt werden. Laut Koalitionsvertrag ist vorgesehen, die Mautsätze auf Grundlage der neuen Wegekostenrechnung anzupassen, wie das Bundesverkehrsministerium mitteilte.