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Kombinierter Fortbildungslehrgang nach § 9 Entsorgungsfachbetriebeverordnung und nach § 5 Anzeige- und Erlaubnisverordnung sowie nach § 9 Abfallbeauftragtenverordnung
Ort: Bonn
19.09.2018 - 20.09.2018
Zielgruppe:
Verantwortliche Personen nach § 9 EfbV und § 5 AbfAEV sowie Betriebsbeauftragte für Abfall, die bereits einen entsprechenden Grundlehrgang absolviert haben.