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Grenzüberschreitende Abfallverbringung
Ort: Berlin
07.12.2017
Im grenzüberschreitenden Geschäft ist die Abfallverbringungsverordnung mit umfassenden Regelungen für den Import und Export von Abfällen zu beachten. Die Verfahrensvorschriften zur Notifizierung, das Listensystem und die Einwandsgründe sind nur einige Punkte, die absolut praxisrelevant sind.