Voraussetzung für diesen Schritt sei die Aufnahme einiger von Reclay geforderter Änderungen in die ursprünglich von den drei Systemen verfassten Vertragstexte, insbesondere was die Zuweisung von Mengen in Branchenlösungen, Transport- sowie in gewerbliche Verpackungen anbetrifft.
„Mit den von uns eingebrachten Punkten werden die Möglichkeiten, Mengen aus dem dualen System herauszudefinieren, noch einmal sehr viel enger gefasst. Dies war für uns Bedingung für die Unterzeichnung neuer Verträge“, erklärt Raffael A. Fruscio, Geschäftsführender Gesellschafter der Reclay Group. „Die überarbeiteten Verträge sorgen ab 2018 für fairen Wettbewerb und stellen sicher, dass die Verpackungsmengen bis zum Inkrafttreten des Verpackungsgesetzes rechtskonform gemeldet werden. Für die Stabilität des Marktes wäre es nun wichtig, wenn die anderen drei Systembetreiber, die neben der Reclay gestern die Clearingverträge gekündigt haben, ebenfalls den neuen Verträgen beitreten würden.“