Hintergrund sind abweichende Mengenmeldungen der Verursacher unter der aktuellen Rechtslage, die laut Grünen-Anfrage dazu führen, dass die „Kostenlast im Dualen System nicht verursachergerecht verteilt ist“.
Die Bundesregierung bestätigt in der Antwort, dass aktuell kein „systematischer Abgleich“ zwischen den Mengenmeldungen an die sogenannte Gemeinsame Stelle und den Mengenmeldungen an das Register des Deutschen Industrie- und Handelskammertages stattfände. Die Regelungen zur sogenannten Zentralen Stelle im Verpackungsgesetz, die zum 1. Januar 2019 vollständig in Kraft treten, werden das Problem nach Ansicht der Bundesregierung aber lösen. Ein Kleinrechnen des eigenen Marktanteils durch abweichende Mengenangaben werde dann nicht mehr möglich sein. So werde die Zentrale Stelle zum einen einen regelmäßigen und systematischen Abgleich der Mengenmeldungen durchführen können. Zum anderen berechne die Zentrale Stelle die Marktanteile der Systeme und lege diese hoheitlich fest, schreibt die Bundesregierung.