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Die neue Gewerbeabfallverordnung
Zum 01.08.2017 tritt die neue Gewerbeabfallverordnung in Kraft. Dieses Regelwerk stellt nicht nur Erzeuger und Besitzer von Gewerbeabfällen sowie Bau- und Abbruchabfällen, sondern auch Unternehmen aus der Stahlrecyclingwirtschaft vor rechtliche und organisatorische Fragen:
• Hintergründe und Ziele der Verordnung
• Welche Abfälle fallen in den Anwendungsbereich der Verordnung?
• Welche neuen Getrennthaltungs- und Dokumentationspflichten
müssen eingehalten werden?
• Wann dürfen Abfälle künftig noch gemischt erfasst werden?
• Unter welchen Voraussetzungen kommt eine ernergetische
Verwertung der Gemische in Betracht?
• Wie sehen die neuen Anforderungen an Vorbehandlungsanlagen
und Quoten aus?
• Genießen sogenannte Altanlagen Bestandsschutz?
• Was ist mit dem Pflichtrestabfallbehälter?