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Die neue AwSV – Konsequenzen für Anlagenbetreiber
Ort: Bonn
03.07.2017
Mit der Schaffung einer bundeseinheitlichen Regelung zum gewässerschutzbezogenen Anlagenrecht ab dem 01.08.2017 steht auch die Abfallwirtschaft vor neuen Herausforderungen.
Da Abfälle grundsätzlich als sogenannte feste Gemische gelten dürften, stellt sich im Einzelfall die Frage, ob es sich um wassergefährdende Stoffe handelt.
Ziel der Veranstaltung ist es, aus rechtlicher und aus technischer Sicht darüber aufzuklären, ob und inwieweit Betriebe der Kreislaufwirtschaft von der Neuregelung betroffen sind.