Das Bundesumweltministerium hat am 07.04.2017 den überarbeiteten Referentenentwurf zur Novelle vorgelegt. Derzeit befindet sich der Entwurf in der Ressortabstimmung.
Der Entwurf sieht Verschärfungen der Emissions- und Immissionswerte sowie der vorgegebenen Messintervalle vor, die nach EU-Vorgaben nicht erforderlich sind. In seiner aktuellen Stellungnahme lehnt der BDE diese Verschärfungen ab: „Die europäischen Rahmenbedingungen sind ein entscheidender Faktor für die Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen. Die Vorgaben unnötig zu verschärfen, benachteiligt den Wirtschaftsstandort Deutschland“, sagte BDE-Präsident Peter Kurth.
Zudem sieht der Entwurf Verschärfungen für betriebliche Anforderungen vor, so zum Beispiel die Lagerung von losem Material in geschlossenen Räumen vor der Behandlung in mechanischen Aufbereitungsanlagen. Gemeint sind Anlagen, die vornehmlich Wertstoffe sortieren, die keine bis geringfügige Anhaftungen an Störstoffen aufweisen. Der BDE lehnt dies ab, denn die TA Luft sollte lediglich einen Rahmen setzen, den es vor Ort anzuwenden gelte: „Der Betreiber und die Behörde sind am besten in der Lage, die Anforderungen an die Anlage mit technischem Sachverstand zu beurteilen. Maßgeblich dafür sollte das Schutzziel sein. Werden die Anforderungen nicht eingehalten, muss nachgebessert werden“, so Kurth.