BDE-Präsident Peter Kurth sagte: „Die Verordnung muss unbedingt überarbeitet werden, um endlich unnötigen Verwaltungsaufwand, Verzögerungen und zusätzliche Kosten für die an Abfallverbringungen beteiligten Unternehmen abzustellen. Zudem muss sichergestellt werden, dass die Prinzipien der Entsorgungsautarkie und Nähe durch die nationalen Behörden nicht im Widerspruch zur Abfallhierarchie angewendet werden. Es muss respektiert werden, dass diese Prinzipien keine Geltung für Verbringungen von Verwertungsabfällen haben.“
Die Pläne der Europäischen Kommission gehen aus dem am 27. Januar 2017 veröffentlichten Fahrplan zur Überprüfung der Abfallverbringungsverordnung (Verordnung (EG) Nr. 1013/2006) hervor. Auf Grundlage der Ergebnisse dieser Überprüfung sollen Maßnahmen für eine verbesserte Durchführung der Verordnung identifiziert werden.
Nach Aussage der Europäischen Kommission werden im Rahmen der Überprüfung auch weitere Interviews mit Interessenvertretern geführt und eine neuerliche öffentliche Konsultation gestartet werden. „Der BDE wird sich auch weiterhin sehr aktiv in diesen Kommunikationsprozess mit der Europäischen Kommission einbringen“, sagte Peter Kurth.
Die Überprüfung soll bis Ende September 2018 abgeschlossen sein.