Insbesondere die Nichtberücksichtigung eines „Mengen-Kriteriums“ in der Definition von „Siedlungsabfall“ ist für die BDSV ein weiterer höchst bedenklicher Schritt zur Stärkung der Kommunalwirtschaft. BDSV-Hauptgeschäftsführer Rainer Cosson unterstützt hier die Auffassung von Euric-Präsident Michael Schuy: „Abermals wird die Axt an den funktionierenden Wettbewerb in der Recyclingwirtschaft angelegt. Das Fehlen des Mengen-Kriteriums ist eine Einladung an die Kommunen, sich weiterer Bereiche des Recyclings zu bemächtigen und sich mit Überlassungspflichten gegen den Wettbewerb zu schützen. Die dadurch drohende Vernichtung von Arbeitsplätzen in der Recyclingwirtschaft wird offenbar ignoriert.“
Mit Bedauern kommentiert die BDSV auch die vom Umweltausschuss beschlossenen Neuregelungen zur Berechnung der Recyclingquoten. „Die deutsche Bundesregierung hatte hier vernünftige Regelungen vorgeschlagen. Diese unterstützen wir weiterhin. Alle Mitgliedstaaten sollten ein Interesse daran haben, dass die derzeitigen Disparitäten bei der Ermittlung der Recyclingquoten überwunden werden. Die jetzt vom Umweltausschuss favorisierte Methode birgt die Gefahr, dass die bestehenden Verwirrungen sogar noch vergrößert werden“, sagt Cosson.
Gemeinsam mit Euric hofft die BDSV jetzt darauf, dass im weiteren EU-Gesetzgebungsprozess doch noch Verbesserungen realisiert werden. Die Überzeugungsarbeit bei den Verantwortlichen wollen beide Verbände nochmals verstärken.