Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Wir beobachten seit einiger Zeit eine wachsende Konzentration auf den Entsorgungsmärkten und in vielen Regionen eine rückläufige Beteiligung an den Ausschreibungen für Entsorgungsaufträge. Gerade mittelständische Betriebe scheinen hier immer zurückhaltender zu sein. Mit der Sektoruntersuchung werden wir insbesondere den Wettbewerb bei Ausschreibungen der dualen Systeme und der Kommunen untersuchen und Anhaltspunkten für mögliche Wettbewerbsbeschränkungen nachgehen.“
Die Untersuchungsergebnisse werden nach Abschluss in einem Bericht veröffentlicht.
Das Bundeskartellamt kann eine Sektoruntersuchung durchführen, wenn besondere Umstände vermuten lassen, dass der Wettbewerb möglicherweise eingeschränkt oder verfälscht ist. Es handelt sich dabei um eine Branchenuntersuchung, ausdrücklich aber nicht um ein Verfahren gegen bestimmte Unternehmen.