„Die vom Bundesrat beschlossene Regelung, dass HBCD-haltige Abfälle zumindest temporär nicht mehr als gefährlich eingestuft werden, wird zumindest kurzfristig eine Linderung des Problems bedeuten. Abfälle können jetzt wieder wie vor dem 1. Oktober entsorgt werden. Auch der Flickenteppich aus 16 unterschiedlichen Landesregelungen ist damit vorübergehend aufgehoben“, erklärte BDE-Präsident Peter Kurth. Er warnte allerdings davor, das Problem aus den Augen zu verlieren. Die Politik müsse nun eine praktikable Lösung finden, damit nicht in 12 Monaten das gleiche Problem drohe. „Man kann dieses Problem nicht einfach aussitzen“, so Kurth.
Als eine „gute Nachricht“ bezeichnete Eric Rehbock, Hauptgeschäftsführer des bvse, die Entscheidung des Bundesrates. „Damit gehört der Flickenteppich an Erlassen der unterschiedlichen Bundesländer bald der Vergangenheit an und wir haben eine bundeseinheitliche und praktikable Regelung. Die Betreiber von Müllverbrennungsanlagen sind jetzt aufgefordert zur alten Praxis zurückzukehren. Alle Beteiligte müssen ein großes Interesse daran haben, dass schnell wieder zur Normalität zurückgekehrt werden kann“, so Rehbock. Er bedauerte aber, dass die Regelung auf ein Jahr befristet sei.
„Es ist unverkennbar, dass die Flut der Ländererlasse, mit denen die zutage getretene Entsorgungsproblematik abgemildert werden sollte, nicht die hinreichende Rechtssicherheit herbeiführen konnte. Eine bundesweit geltende, eindeutige Regelung hat sich als unabdingbar erwiesen“, erklärte BDSV-Hauptgeschäftsführer Dr. Rainer Cosson. „Die BDSV erwartet, dass die Verantwortlichen die Zeit dafür nutzen werden, eine dauerhaft tragfähige Entsorgungslösung für HBCD ins Werk zu setzen. Die teilweise absurd gesteigerten Verbrennungspreise auf bis zu 6000 Euro pro Tonne sollten nun alsbald der Vergangenheit angehören und wieder auf Normalmaß sinken.“
Einigermaßen zufrieden ist auch der Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH).„Auch wenn aus unserer Sicht der Antrag aus dem Saarland die bessere Variante darstellt, da wir den Entsorgungsnotstand dauerhaft vom Tisch gehabt hätten, begrüßen wir, dass der Bundesrat sich heute auf die NRW-Variante einigen konnte. Wenn sich die Entsorgungssituation wieder normalisiert und die Preise für die Entsorgung wieder auf Normalmaß kommen, können wir dem Gesetzgeber nachweisen, dass die Vorgaben der EU-POP-Verordnung auch ohne Einstufung von HBCD als gefährlicher Abfall funktioniert. Sollten allerdings die Preise trotz Rückstufung von HBCD weiter hoch bleiben, können die Verwerter nicht mehr mit der aktuellen Rechtslage argumentieren“, erklärte ZVDH-Präsident Karl-Heinz Schneider.