Seit 3 Jahren wird an der Novelle zur Gewerbeabfallverordnung gearbeitet. Nach dem Kabinettsbeschluss wird nun das parlamentarische Verfahren begingen. „In Gewerbeabfällen stecken unterschiedlichste Ressourcen. Da technische Möglichkeiten der Sortierung in der aktuellen Rechtssetzung kaum Beachtung finden, werden diese Ressourcen nicht ausreichend genutzt. Es ist mit der Novelle an der Zeit, die stoffliche Verwertung zu stärken und mit ambitionierten Quoten die maximale Ressourcenausbeute aus den Gewerbeabfällen zu gewinnen“, sagte Franz Heiringhoff, Vorsitzender des VDMA Fachverbandes Abfall- und Recyclingtechnik.
Der Einladung der Recyclingtechnik-Branche zum Austausch waren neben dem Abteilungsteiler im Bundesumweltministerium, Dr. Helge Wendenburg, und dem Unterabteilungsleiter im Bundeswirtschaftsministerium, Dr. Thomas Gäckle, auch zahlreiche Vertreter des Umwelt- und des Wirtschaftsausschusses des Deutschen Bundestages gefolgt.
Die Fachpolitiker begrüßten die unter Federführung des Bundesumweltministeriums erarbeitete Novelle als richtigen Schritt, um die Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes künftig in der Verordnung umzusetzen. „Von den rund 6 Millionen Tonnen gemischten gewerblichen Siedlungsabfällen, einschließlich Verpackungsgemische, werden derzeit, entweder direkt oder nach Sortierung, mehr als 90 Prozent verbrannt. Dies ist eine Verschwendung wertvoller Ressourcen, die wir uns aus meiner Sicht nicht leisten sollten“, verdeutlichte Michael Thews, Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion zum Thema Abfallwirtschaft die Notwendigkeit der Novelle.
Noch weitaus schlechter sehen aktuell die Recyclingwerte bei Bau- und Abbruchabfällen aus. Bau- und Abbruchabfälle stellen rund 63 Prozent des gesamten Abfallaufkommens der Bundesrepublik dar. Die Quote der stofflichen Verwertung für gemischte Bau- und Abbruchabfälle liegt derzeit allerdings nur bei 2 Prozent.
Den Ansichten zu Chancen und Potenzialen der Novelle der Gewerbeabfallverordnung pflichtete Peter Meiwald, Berichterstatter von Bündnis 90/Die Grünen, bei. „Es gilt das zusätzliche Recyclingpotenzial von 2,4 Millionen Tonnen pro Jahr aus Gewerbeabfallsammlungen zu erschließen. Die vorzugebenden Recyclingquoten sollten dabei dynamisch und selbstlernend ausgelegt sein“, regte Meiwald zudem noch in einer Diskussion um Recyclingquoten an.
Die Potenziale zu mehr Ressourceneffizienz werden durch eine Sortierquote von mindestens 85 Prozent und eine Recyclingquote von mindestens 30 Masseprozent ab dem 1. Januar 2019 besser abgebildet. Jedoch fehlen oftmals auch die technischen Voraussetzungen der bestehenden Anlagen, um die angestrebten Quoten zu erreichen.
„Ein Verwertungspotenzial bei Gewerbeabfällen von rund 40 Prozent wird derzeit als realistisch erachtet – bei optimierter Sortiertechnik,“ sagte Heiringhoff. „Der Maschinenbau hält die zur Realisierung der angestrebten Ressourceneffizienz nötigen technischen Voraussetzungen bereit. Die Definition von Mindestanforderungen für Vorbehandlungsanlagen im Kabinettsbeschluss ist wegweisend. Sie muss im parlamentarischen Verfahren Berücksichtigung finden und sollte auch bei weiteren Anpassungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen der Kreislaufwirtschaft aufgegriffen werden.“