Ferner soll die Bundesregierung nach dem Willen der Fraktion einen Entwurf zur Änderung des Gesetzes über Wettbewerbsbeschränkungen vorlegen, in dem „klargestellt wird, dass die interkommunale Zusammenarbeit vergaberechtsfrei erfolgt“.
Weiter fordert die Fraktion von der Bundesregierung einen Entwurf zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes mit dem Ziel, dass die Bundesländer die Abwasserbeseitigungspflicht ausschließlich an juristische Personen öffentlichen Rechts übertragen können. Zudem soll der Vorlage zufolge ein weiterer Regierungsentwurf zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes unter anderem vorsehen, dass „die Kommunen bei Konzessionsvergabeverfahren für Energienetze grundsätzlich eigenverantwortlich die Entscheidung über den Gas- und Stromkonzessionspartner auf der Basis sachlich nachvollziehbarer Gründe treffen“.
Darüber hinaus verlangt die Fraktion in dem Antrag von der Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Änderung des Aktiengesetzes. Außerdem soll die Bundesregierung der Fraktion zufolge unter anderem „auch aus Gründen des Schutzes der kommunalen Daseinsvorsorge und kommunaler Unternehmen“ das Ceta-Abkommen ablehnen .