So stehen laut SBB in Berlin und Brandenburg drei Vorbehandlungsanlagen zur Verfügung, die die HBCD-haltigen Polystyrol-Dämmplattenabfälle annehmen können. Dort würden die Abfälle zum Teil vorbehandelt beziehungsweise gelagert und nachfolgend Verbrennungsanlagen zugeführt. Es bestehe die Möglichkeit, diese Abfälle derzeit in zwei Abfallverbrennungsanlagen in Brandenburg zu entsorgen. Weiterhin würden 11 Sonderabfallzwischenläger in der Region betrieben, die für diese Abfälle die entsprechenden Genehmigungen besitzen und annahmebereit sind.
Darüber hinaus verfügten 25 Abfallbeförderer über Sammelentsorgungsnachweise, über die die Abfälle von den Baustellen abgeholt und zu den zugelassenen Entsorgungsanlagen transportiert werden können.
Es sei unabdingbar, dass Polystyrol, das weder HBCD noch andere Schadstoffe enthält, separat gehalten und den dafür zugelassenen Entsorgungswegen zugeführt wird. Alle Abfallerzeuger sollten die HBCD-haltigen Polystyrol-Dämmplattenabfälle nicht direkt den Verbrennungsanlagen zuführen, sondern die Vorbehandlungskapazitäten nutzen, um die Verbrennungskapazitäten zu schonen.
Auf der Basis von Schätzungen der ehemaligen Hersteller sei davon auszugehen, dass in den Bundesländern Berlin und Brandenburg in diesem Jahr etwa 100 Tonnen, 2017 ca. 400 Tonnen und ab 2018 pro Jahr etwa 800 Tonnen an Polystyrol-Dämmplatten als Abfall anfallen und zu entsorgen sind.
Die SBB will weitere Anstrengungen unternehmen, um die noch knappen Entsorgungskapazitäten weiter auszubauen.