Interseroh prüft Entschädigungsforderung

Nachdem die Europäische Kommission eine Geldbuße gegen die ARA wegen Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung verhängt hat, denke Interseroh Austria nun über Entschädigungsforderungen nach.
Andreas Morlok, pixelio.de

Interseroh wollte nach eigenen Angaben bereits 2008 in diesen Markt eintreten und habe damals mit öffentlichen und privaten Entsorgungsunternehmen Gespräche über den Zugang zu deren Sammelbehältern geführt, wurde aber durch die ARA in wettbewerbswidriger Weise an der Mitbenutzung gehindert.

Interseroh, die im EU-Kartellverfahren als Beschwerdeführerin aufgetreten ist, sieht sich in ihrer Auffassung bestätigt, dass sie auf die Nutzung der betreffenden Strukturen angewiesen war und die Hinderung am Markteintritt der ARA anzulasten ist.

Dazu Interseroh-Geschäftsführer Franz Sauseng: „Wäre Interseroh der Zugang zur Sammel-Infrastruktur des ARA-Systems bereits im Jahr 2008 ermöglicht worden, hätte sich schon damals die Wettbewerbssituation zum Nutzen der damaligen ARA-Lizenzkunden im Haushaltssystem erheblich verbessert. Diese missbräuchliche Behinderung blockierte alle Hersteller und Importeure von Waren, die in Haushaltsverpackungen vertrieben werden, zumindest bis 2012 bei der wirtschaftlich vorteilhaften Entpflichtung Ihrer Verpackungen.“

Kommentar schreiben

Please enter your comment!
Please enter your name here

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.