Die Verbände kritisieren den aktuellen Entwurf des Verpackungsgesetzes als ambitionslos und kontraproduktiv für den Umweltschutz. In wesentlichen Punkten falle das geplante Gesetz hinter die siebte Novelle der Verpackungsverordnung zurück. Weder die Ausweitung der Wertstofferfassung durch Einführung einer Wertstofftonne noch wirksame Maßnahmen zur Abfallvermeidung und Verbesserung der Recyclingqualität würden berücksichtigt.
In einem gemeinsamen Forderungspapier sprechen sich die Umweltverbände dafür aus, das Verpackungsgesetz durch ein ökologisches und verbraucherfreundliches Wertstoffgesetz zu ersetzen. Umweltministerin Barbara Hendricks müsse das Wertstoffgesetz umsetzen, um endlich die Weichen auf eine ökologische Kreislaufwirtschaft umzustellen.
Noch immer würden zu viele Produkte, beispielsweise Bratpfannen oder Plastikspielzeug, im Restmüll landen und verbrannt werden. Dadurch gingen jährlich rund 450.000 Tonnen Wertstoffe für ein umweltfreundliches Recycling verloren. Das neue Verpackungsgesetz enthalte keine wirksamen Maßnahmen, um dem entgegenzuwirken. Es verfehle daher eines seiner zentralen Ziele sowie des Koalitionsvertrags der Bundesregierung, in dem die Weiterentwicklung der haushaltsnahen Wertstoffsammlung von Verpackungen auf stoffgleiche Produkte vereinbart worden sei.
Statt konsequent auf Abfallvermeidung zu setzen, werde durch die Maßnahmen im Verpackungsgesetz teils sogar das Gegenteil erreicht, kritisieren die Verbände. So sei die Schutzquote für abfallarme Mehrweggetränkeverpackungen ersatzlos gestrichen worden. Auch die im Kreislaufwirtschaftsgesetz festgelegte Abfallhierarchie werde nicht umgesetzt und der staatliche Mehrwegschutz damit faktisch eingestellt. Die Verbände sehen darin eine Kapitulation von Bundesumweltministerin Hendricks vor der einwegorientierten Getränkeindustrie und den Discountern. Es werde gar nicht erst versucht, die bislang in der Verpackungsverordnung vorgegebenen Mehrwegquoten durchzusetzen.
Im Verpackungsgesetz fehlen aus Sicht der Verbände auch wirksame ökonomische Anreize, wie eine Ressourcensteuer oder die ökologische Ausgestaltung der Lizenzentgelte, damit weniger Material verbraucht und das Abfallaufkommen verringert wird. Durch den Konkurrenzkampf der dualen Systeme untereinander sei das Inverkehrbringen von Verpackungen in der zurückliegenden Dekade günstiger statt teurer geworden. Weder die ressourcenschonende Nutzung von Recyclingmaterial noch der Verzicht auf Verpackungen würden ausreichend belohnt.
Ein weiterer Kritikpunkt der Umweltverbände ist die niedrige Recyclingquote für Kunststoffverpackungen, die im Gesetzentwurf mit nur noch 63 Prozent deutlich hinter der bislang vom Gesetzgeber vorgeschlagenen Quote von 72 Prozent zurückbleibe. Durch den zunehmenden Einsatz von Verbundverpackungen aus unterschiedlichen Materialien werde das Recycling immer schwieriger. Dass im Gesetz ernsthafte Anreize für eine Verbesserung der Recyclingqualität und des Ökodesigns von Verpackungen fehlen, bewerten die Umweltverbände daher als fahrlässig.
Als besonders bedenklich bezeichnen die Umweltschutzverbände, dass die Kontrolle zur Lizenzierung von Verpackungen auf eine zentrale Stelle übertragen werden soll, die vom Handel und der Industrie geleitet wird. Eine zentrale Stelle mit Register- und Kontrollfunktion, die eine ordnungsgemäße Lizenzierung und Entsorgung von Verpackungen gewährleisten soll, müsse unter staatlicher Kontrolle bleiben, fordern die Verbände.