Immer mehr Kommunen gründen für Rechenzentren und Bauhöfe, für Abfallentsorgung, Energieversorgung oder auch für Grünanlagenpflege Unternehmen in öffentlicher Rechtsform. Das ausdrückliche Ziel sei es dabei, die Umsatzsteuerpflicht zu vermeiden, so die Argumentation des BDE. Staatsbetriebe wie eine Anstalt des Öffentlichen Rechts, ein Zweckverband oder ein Eigenbetrieb sind von der Mehrwertsteuer befreit.
Kommunale Staatsbetriebe zahlten damit regelmäßig keine Umsatzsteuer, ihre privaten Wettbewerber hingegen seien verpflichtet, 19 Prozent Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen. Der „Verstaatlichungs-Trick“ schade nicht nur der Staatskasse, auch der Wettbewerb werde verzerrt. Peter Kurth, Präsident des BDE, sagt dazu: „Eine preisliche Benachteiligung von 19 Prozent beim Endkunden kann auch das effizienteste Unternehmen nur schwer ausgleichen. Für die Unternehmen der Kreislaufwirtschaft ist diese steuerliche Diskriminierung nicht mehr länger hinnehmbar.“
Was nach derzeitigem Recht legal sei, widerspreche trotzdem massiv dem Gerechtigkeitsgefühl vieler Mittelständler. Es sei nicht hinnehmbar, dass Steuervermeidung durch Privatwirtschaft massiv kritisiert und Steuervermeidung durch den Staat achselzuckend hingenommen werde, sagt Kurth. Der BDE-Präsident habe deshalb am 27.07.2016 einen Brief an Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble gerichtet. Darin fordere er Aufklärung über die „Steuertricks der Kommunen“.
„Viele mittelständische Unternehmen fühlen sich durch das Umsatzsteuerprivileg der Kommunen diskriminiert. Allerdings sollte eine Diskussion über die Problematik auf einer sachlichen Grundlage geführt werden“, so Kurth. „Bisher wurde jedoch noch nie ermittelt, wie hoch der Schaden durch das Umsatzsteuerprivileg der kommunalen Unternehmen tatsächlich ist. Ich habe deshalb Herrn Schäuble gebeten, den Schaden durch sein Haus bewerten zu lassen. Immerhin dürfte es um mehrere Milliarden Euro Umsatzsteuer gehen, um die sich die kommunalen Unternehmen drücken. Ich hoffe sehr, dass das Finanzministerium dieser Bitte nachkommt. So könnte eine Diskussion auf sachlicher Basis erfolgen und eine Reform möglicherweise in die für die nächste Legislatur geplante Steuerreform aufgenommen werden.“