„In der Praxis ist die Sortenreinheit von Bioabfall in Bezug auf enthaltene Fremdstoffe allerdings zunehmend unbefriedigend“, heißt es im Positionspapier der BGK. In der Verantwortung werden vor allem die Abfallerzeuger sowie die für die Erfassungssysteme und Verwertung der Bioabfälle zuständigen Gebietskörperschaften gesehen.
Die Sortenreinheit von Bioabfällen wird über den Anteil an Fremdstoffen bestimmt. Fremdstoffe sind Verunreinigungen wie Glas, Metalle und Kunststoffe. Hinreichend sortenreine Bioabfälle liegen nach Einschätzung der BGK vor, wenn der Gehalt an Fremdstoffen weniger als 1 Gew.-% beträgt.
Durch einen höheren Gehalt an Fremdstoffen nehme der Aufwand für die Abtrennung der Fremdstoffe und damit die Behandlungskosten zu, schränkten die Vermarktbarkeit ein und verringere sich die Effizienz der Bioabfallverwertung insgesamt.
Dabei müsse das Problem an der Quelle, also bei den Verursachern angegangen werden. Nach Auffassung der BGK seien dazu eine kontinuierliche Öffentlichkeitsarbeit, eine Kontrolle der Sortenreinheit sowie Vereinbarungen über eine hinreichende Sortenreinheit von Bioabfällen in Verträgen zwischen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern (örE) notwendig. Gegebenenfalls müssten problematische Sammelgebiete auch ausgeschlossen werden.
„Mit der Getrenntsammlung wird der einzelne Bürger zum Bestandteil gelebter Kreislaufwirtschaft. Recyclingwirtschaft verlangt Mitwirkungspflichten des Abfallbesitzers, die durchaus selbstverständlicher eingefordert werden können, als dies heute weithin der Fall ist“, meint die BGK.
Die Verantwortung für eine ausreichende Sortenreinheit liege schlussendlich aber beim örE, der für die Verwertung der Bioabfälle zuständig ist. Die Verwertung werde von ihm häufig weiterbeauftragt. Die Beauftragten erwarteten zu Recht weitgehend sauberen Bioabfall. Fremdstoffgehalte in Bioabfall (Biotonne) von mehr als 1 Gew.-% werden von der BGK als erhöht bewertet.