Die Einrichtung des Überwachungssystems ist Teil einer am 16. März 2016 von der Kommission vorgelegten Mitteilung zum Schutz der europäischen Stahlindustrie vor den Folgen der weltweiten Überkapazitäten.
Die Verordnung sieht vor, dass in die EU importierte Stahlerzeugnisse eine Einfuhrgenehmigung vorweisen müssen. Die Kommission will damit ein deutliches Signal an Unternehmen und exportierende Staaten senden, dass sie die Marktentwicklung überwacht und im Zweifelsfalle entsprechende Schritte einleitet. Diese Schutzmaßnahmen kann die EU einführen, wenn Importe eine Gefahr für europäische Hersteller darstellen. Das Überwachungssystem tritt nun für vier Jahre in Kraft. Um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten, gilt eine Frist von 21 Werktagen bis zum Inkrafttreten des Überwachungssystems.