BDE: Handlungsempfehlungen zur gewerblichen Sammlung umsetzen

Der BDE sieht sich durch die UBA-Studie des Umweltbundesamtes zur in seiner Kritik am Kreislaufwirtschaftsgesetz bestätigt.
Kurt Michel, pixelio.de

„Die Handlungsempfehlungen aus der Wissenschaft müssen nun auch umgesetzt werden. Insbesondere die Bundesländer müssen dafür sorgen, dass die Neutralität auf Behördenseite gewährleistet ist“, erklärt BDE-Präsident Peter Kurth. Wie schon der erste Monitoringbericht der Bundesregierung mahnte nun auch die UBA-Studie „Evaluierung der Praxis gewerblicher Sammlung mit Blick auf die Anforderungen des hochwertigen Recyclings und der Wettbewerbsfähigkeit“ die Neutralität bei der Zuständigkeit für die Entscheidung über eine Anzeige einer gewerblichen Sammlung an.
Kurth: „Die Entscheidungsfindung durch eine neutrale Behörde, die nicht auf der gleichen Ebene wie der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger angesiedelt ist, würde die Transparenz und die Akzeptanz behördlicher Entscheidungen entscheidend erhöhen. Es kann nicht angehen, dass Spieler und Schiedsrichter in einem Team spielen.“ Gegenwärtig hätten hingegen manche Bundesländer die Zuständigkeit der unteren Abfallbehörde vorgesehen.

Die Studie komme unter anderem zu dem Ergebnis, dass in Bundesländern, in denen die zuständige Behörde auf Ebene der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE) angesiedelt sei, deutlich mehr Untersagungen ausgesprochen würden als in Bundesländern, welche die Zuständigkeit oberhalb der örE-Ebene angesiedelt hätten. „Gerade Untersagungsexzesse in einzelnen Regionen sprechen dafür, dass der Gesetzgeber nachsteuern muss“, so Kurth weiter. So erfolgten in Rheinland-Pfalz 92 Prozent aller Untersagungen durch sechs von insgesamt 33 zuständigen Behörden oder in Niedersachsen 47 Prozent aller Untersagungen durch fünf von 47 zuständigen Behörden. Kurth: „Die Zulässigkeit einer gewerblichen Sammlung darf nicht im Belieben von Lokalfürsten stehen.“

Der Verband bedauert in seiner Erklärung, dass die UBA-Studie nur einen Ausschnitt der Untersagungspraxis dokumentiere. So hätten nur die zuständigen Behörden aus elf von 16 Bundesländern vollständig geantwortet. Die Daten von wichtigen, großen Flächenstaaten wie Nordrhein-Westfalen und Bayern würden zudem durch die antwortenden Landesumweltministerien zusammengefasst und wären damit nicht in der Detailtiefe auswertbar.

Darüber hinaus wies der BDE darauf hin, dass seitens der Verbände der sogenannten Kleinsammler nur der Zentralrat der Sinti und Roma eine kurze Stellungnahme abgegeben hätte. „Es ist zu befürchten, dass viele bewährte Erfassungsstrukturen aus der Zeit vor dem Kreislaufwirtschaftsgesetz bereits zerschlagen sind. Der BDE hat leider vergeblich davor gewarnt, dass Klein- und Kleinstsammler aufgrund der Neuregelungen zur gewerblichen Sammlung in ihrer beruflichen Existenz betroffen sein könnten“, erklärt Kurth, und fährt fort: „Das Schweigen der Kleinstsammler ist auch ein Signal.“ Kurth appellierte erneut: „Erst die Vielfalt der Erfassungsstrukturen sichert bestmögliche Recyclingquoten.“

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