Danach unterliegen selbst Hersteller und Importeure und in bestimmten Fällen auch Verwender von chemischen Stoffen in Kleinstmengen von 1 bis 100 Tonnen der Registrierungspflicht, heißt es weiter in der Ankündigung.
„Unser Service unterstützt unsere Kunden im kompletten Bereich dieser Registrierungspflichten: von Betroffenheitsanalysen inklusive der Ableitung erforderlicher Maßnahmen über Schulungen bis hin zur Unterstützung bei der operativen REACH-Registrierung“, so Markus Müller-Drexel, Geschäftsführer der Interseroh Dienstleistungs GmbH. Gemeinsam mit dem Partner Dr. Knoell Consult, einem Experten im Bereich der Registrierung und Bewertung von Chemikalien aller Art, könne man so den Kunden bei der Erfüllung aller regulatorischen Anforderungen zur Seite stehen.
„Im September letzten Jahres hat der europäische Gerichtshof zudem klargestellt, dass sich die Bemessungsgrenze von 0,1 Gewichtsprozenten für besonders besorgniserregende Stoffe auf jedes Einzelerzeugnis und nicht auf das Gesamtprodukt bezieht“, so Dr. Michael Cleuvers, Geschäftsführer Dr. Knoell Consult. Da die Anwesenheit solcher Stoffe kommuniziert werden müsse, so Cleuvers weiter, oder deren Verwendung zum Teil verboten sein könne, müssten auch Hersteller und Importeure von auf den ersten Blick eher „harmlosen“ Produkten wie beispielsweise Möbel, Textilien, Schuhe oder Elektronik ein tieferes Wissen zu den chemischen Stoffen in ihrer Ware besitzen.