Das Ziel der Verordnung ist die Hebung der Umweltqualität der Baustoffe aus der Kreislaufwirtschaft, die eine komplett neue Vorgangsweise beim Abbruch von Bauvorhaben – vom Einfamilienhaus bis zum Großbauvorhaben – erfordert. Jeder Bauherr ist betroffen; eine Vielzahl von Hilfestellungen zur Umsetzung der Verordnung wird vom Österreichischen Baustoff-Recycling Verband daher angeboten.
Seit 1. Januar hat ein Abbruch in Österreich als Rückbau zu erfolgen. Sollten mehr als 100 Tonnen Baurestmassen anfallen (das entspricht etwa der Menge des Abbruches einer Doppelgarage) ist vom Bauherrn eine Schadstofferkundung zu beauftragen – kostengünstig ist dies mittels einer Rückbaukundigen Person möglich. Der BRV stellt auf seiner Internetseite ein Verzeichnis von Rückbaukundigen Personen österreichweit zur Verfügung.
„Der Rückbau stellt europaweit ein einzigartiges System zur Gewinnung sortenreiner Baurestmassen zur Verfügung. Schadstoffe werden schon vor Ort ausgeschleust und können daher nicht mehr in die Recycling-Baustoffe gelangen. Wir bemühen uns, Bauherrn über Ihre Verpflichtungen zu informieren, nicht nur beim Abbruch, sondern auch beim erleichterten Einsatz von Recycling-Baustoffen“, so BRV-Geschäftsführer Martin Car.
Neben den neuen Rückbauvorschriften wurden auch neue Regelungen für die Erzeugung von Recycling-Baustoffe festgelegt. Auch diese werden von der Wirtschaft durchwegs ambivalent aufgenommen. „Der BRV steht zur Qualität und hat seit 26 Jahren das System der Güteauszeichnung gefördert und qualitätsorientierte Betriebe unterstützt. Die neuen Anforderungen sind jedoch sehr hoch und erfordern neben hohem Verwaltungsaufwand auch Mehrkosten“, erklärt Car.