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Fortbildung für Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte
Ort: Dortmund
29.11.2016 - 30.11.2016
Staatlich anerkannter Lehrgang zum Erhalt der Fachkunde im Sinne §9 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit §7 Nr. 2 der 5. BImSchV
Alle zwei Jahre muss der Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte zum Erhalt seiner Fachkunde eine Fortbildung besuchen. Mit der Teilnahme an diesem Seminar kommt er seiner Verpflichtung nach.