“Die im Referentenentwurf zum Arbeitnehmerüberlassungsgesetz geplanten Änderungen, die die Wiedereinführung einer Überlassungshöchstdauer und eine Verschärfung von Equal-Payment-Regelungen vorsehen, belasten insbesondere unsere mittelständischen Unternehmen. Für eine solche Ungleichbehandlung besteht im Hinblick auf europarechtliche Vorgaben (Zeitarbeitsrichtlinie 2008/2014/EG) keine sachliche Notwendigkeit”, stellte bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock in einem Schreiben an die Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Frau Andrea Nahles, MdB, klar.
Der Einsatz von Leiharbeitskräften gibt den vorwiegend mittelständischen Unternehmen der Recycling- und Entsorgungsbranche das erforderlich hohe Maß an Anpassungsfähigkeit, um Personalengpässe und Auftragsspitzen abzufangen und zusätzlich benötigtes Know-how zu generieren. Mit den geplanten Änderungen werden aber gerade kleinere und mittlere Unternehmen, die meist über keinen Betriebsrat verfügen, benachteiligt, da für diese Unternehmen nach den Plänen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales keine Möglichkeit geschaffen wurde, von der Überlassungshöchstdauer abweichen zu dürfen. „In der Konsequenz wird den Mittelständlern die durch die Leiharbeit mögliche und für den Geschäftsablauf notwendige Flexibilität verloren gehen, wenn bei einer Überschreitung der Höchstüberlassungsdauer zukünftig ein fiktives Arbeitsverhältnis zum Entleiher zugrunde gelegt wird“, beklagt Rehbock.
“Zusätzlich wird durch eine Verschärfung des Equal-Pay-Grundsatzes Zeitarbeit unnötig verteuert”, so Rehbock in seinem Schreiben. Nach der Vorlage des Referentenentwurfes soll Equal Pay bereits nach 9 Monaten beziehungsweise im Fall eines Branchen-Zuschlagstarifvertrages in einer stufenweise Heranführung ab einer Einsatzzeit von bis zu 15 Monaten gelten.